Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) mit den erfahrenen Datenschutzexperten der stratego IT
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten:
Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben aus Art. 39 EU – DSGVO (EU – Datenschutzgrundverordnung):
- Unterstützung des Verantwortlichen bei der Etablierung von Prozessen bzw. Dokumentationen zur Erfüllung der umfassenden Nachweispflicht, Unterstützung bei der Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen sowie die Erfüllung der Betroffenenrechte (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschen von Daten)
- Unterrichtung über die bestehenden, datenschutzrechtlichen Pflichten im Unternehmen, beim mobilen Arbeiten und im Homeoffice und Beratung bei der Lösung datenschutzrechtlicher Fragen
- Überwachung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG sowie weitere Rechtsvorschriften) und der unternehmenseigenen Datenschutzbestimmungen inkl. Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
- Auf Anfrage Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. DSGVO) und Überwachung ihrer Durchführung.
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Zuständigkeit für die vorherige Konsultation datenschutzrechtlicher Fragen an die Aufsichtsbehörde.
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Mitarbeiter zu allen, mit der Verarbeitung ihrer Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte, zusammenhängenden Vorgänge.
- u.v.m.
Auf Wunsch integrieren wir den Datenschutz-Manager in Ihrem Haus.
Für weitere Informationen über einen externen Datenschutzbeauftragten der stratego IT oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne: